Abstimmung Siedlung und Verkehr

Die Sicherstellung der Lebens- und Standortqualität ist eine Herausforderung, die sich den Gemeinden heute angesichts der zunehmenden Verkehrsbelastung vermehrt stellt.

Damit die Innenentwicklung gelingt und Mehrverkehr verhindert oder möglichst ressourcenschonend abgewickelt werden kann, braucht es bei der Planung von Bauvorhaben eine Abstimmung zwischen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung.

Die Abstimmung von Siedlung und Verkehr ist in der Planungs- und Bauverordnung (PBV) in § 7 Absatz 2bis sowie § 55 Absatz 2l verankert. Die Verordnung ist ab dem 1. Juni 2025 in Kraft.

Die kommunalen und kantonalen Behörden prüfen in den Planungs- und Baubewilligungsverfahren im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die verkehrlichen Auswirkungen eines Bauvorhabens. Die Erarbeitung der erforderlichen Unterlagen und die anschliessende Prüfung und Beurteilung erfordern spezialisiertes Fachwissen. Als Voraussetzung für eine effiziente Zusammenarbeit zwischen der Bauherrschaft, den Fachleuten, der Gemeinde und dem Kanton ist eine «gemeinsame Sprache» sowie ein für alle Seiten nachvollziehbarer Prozess zentral.

Unterlagen zum Prozess und Beurteilung der Verkehrsrelevanz eines Vorhabens

Merkblatt zum Vorgehen bei der verkehrlichen Beurteilung von Planungs- und Bauvorhaben

Download

Technische Arbeitshilfe mit detaillierten Ausführungen 

Download

Excel-Tool für die rasche Beurteilung der Verkehrsverträglichkeit 

Download

 

Häufig gestellte Fragen und Antworten

  • Warum ist die Abstimmung von Siedlung und Verkehr wichtig?

    Im Kanton Luzern arbeiten Gemeinden, Städte und der Kanton gemeinsam an einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung. Ziel ist es, den Verkehr umweltfreundlich und effizient zu gestalten und gleichzeitig Ressourcen zu schonen.

    Die Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung ist wichtig, weil Siedlungen ohne gute Verkehrserschliessung zu Problemen führen wie:

    • Überlastung von Strassen
    • Geringe öV-Nutzung
    • Zersiedelung
    • Hohe CO₂-Emissionen

    Eine gute Abstimmung fördert den Verbund (öV, Fuss, Velo) und macht Gemeinden und Städte lebenswerter.

  • Wie wird die Abstimmung in der Praxis umgesetzt?
    • Über Vorgaben aus den Instrumenten der Raumplanung kommunalen Erschliessungsrichtplänen und des kantonalen Richtplans
    • Förderung von verdichtetem Bauen an gut erschlossenen Standorten (z. B. Siedlungsentwicklung nach innen)
    • Nutzungsplanung
    • Parkplatzbeschränkung und -bewirtschaftung
    • Förderung des Fuss- und Veloverkehrs
    • Förderung der multimodalen Mobilität
    • Mobilitätskonzepte für grosse Bauvorhaben
  • Wo finde ich Unterlagen und Beispiele für Mobilitätskonzepte?
    Auf luzernmobil.ch/unternehmen/areale gibt es Beispiele, Checklisten und weitere Unterlagen rund um Mobilitätskonzepte auf Arealen. 
  • Muss das Excel-Tool Verkehrsrelevanz immer ausgefüllt und abgegeben werden?

    Nein, für ein kleineres Vorhaben, wie ein Einfamilienhaus, ist das Ausfüllen und Einreichen des Excel Tools nicht erforderlich.

    Oft können aber auch kleine Nutzungen viele Fahrten erzeugen, und weder die Bauherrschaft noch die Behörde wissen, wie viele Parkfelder benötigt werden und ob viele Fahrten entstehen. In diesen Fällen wird das Ausfüllen und Einreichen des Excel-Tools dringend empfohlen, auch wenn kein Verkehrsgutachten und kein Mobilitätskonzept erforderlich sind.

    Grundsätzlich soll das Excel-Tool in Zweifelsfällen bzw. Grenzfällen unterstützen, d.h. wenn unklar ist, ob ein Vorhaben verkehrsrelevant (viele Fahrten verursacht) ist oder nicht.

    Pflicht ist das Ausfüllen und Einreichen des Excel Tools Wenn ein Vorhaben verkehrsrelevant ist, d.h. ab 50 Parkfeldern oder mehr als 30 generierten Fahrten in der Morgen- respektive Abendspitzenstunde.

  • Wie muss man vorgehen, wenn das Strassennetz bereits überlastet ist, d.h. die Qualität des Verkehrsablaufs nicht mehr ausreichend ist?

    In diesem Fall braucht es zusätzliche Massnahmen:

    • Massnahmen an Vorhaben
    • Mobilitätskonzept
    • Übergeordnete Massnahmen am Verkehrsnetz

    Die Massnahmen(typen) sind in der technischen Arbeitshilfe Kap. 5 beschrieben.  

    In Einzelfällen ist ein Koordinationsgespräch mit den zuständigen kommunalen und kantonalen Behörden zu suchen (Schritt 3+).

    In der Beurteilung sollte nicht nur die erreichte Verkehrsqualität betrachtet werden, sondern wie viel zusätzlicher Verkehr im Vergleich zum bisherigen Verkehr dazukommt. Wichtig ist zu prüfen, ob der Mehrverkehr an den massgebenden Knoten innerhalb natürlicher Schwankungen liegt (z.B. 2-5%) oder eine spürbare Zunahme darstellt (z.B. 10-20 %). Besonders relevant ist der Mehrverkehr, wenn er an einem Knoten dazu führt, dass die Verkehrsqualität von D auf E absinkt.

  • Woher stammt die Grenze von 50 Parkplätze bzw. 30 Fahrten in den Spitzenstunden?

    Diese Schwelle dient als Richtwert, um bei grösseren Planungs- und Bauvorhaben die verkehrlichen Auswirkungen systematisch zu analysieren und Massnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität zu ergreifen.

    Die Festlegung solcher Schwellenwerte ermöglicht es den Gemeinden, die Mobilitätsentwicklung gezielt zu steuern und sicherzustellen, dass neue Bauprojekte im Einklang mit den lokalen Verkehrs- und Umweltzielen stehen.

    Im Kanton Luzern, können Gemeinden Mobilitätskonzepte für grössere Bauvorhaben verlangen, insbesondere wenn diese erhebliche Verkehrserzeugung mit sich bringen. Der Begriff „erhebliche Verkehrserzeugung“ ist nicht durch eine feste Anzahl von Parkplätzen oder Fahrzeugbewegungen definiert. Stattdessen liegt es im Ermessen der Gemeinden, anhand ihrer lokalen Gegebenheiten und Planungsinstrumente zu beurteilen, ob ein Vorhaben eine erhebliche Verkehrserzeugung darstellt.

    30 Fahrten entsprechen etwa dem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von 50 Parkplätze pro Stunde, wenn die durchschnittliche Parkdauer etwa 1,5 bis 2 Stunden beträgt. Das ist typisch für Einkaufszentren, öffentliche Parkplätze etc.. Damit will der Kanton die Beurteilung vereinheitlichen.
  • Der Grenzbedarf der Parkplätze wird gemäss VSS-Normen berechnet, so ist auch das Excel-Tool Verkehrsrelevant aufgebaut. Können auch weiterreichende kommunalen Vorgaben (BZR) verwendet werden?

    Sieht ein kommunales Parkplatzreglement schärfere Vorgaben für die Berechnung des Grenzbedarfs oder des reduzierten Parkplatzbedarfs (z.B. stärkere Reduktion) vor, so ist die Berechnung im Rahmen des Verkehrsnachweises mit den kommunalen Vorschriften durchzuführen.

    Sind die Vorgaben in einem rechtskräftigen Bau- und Zonenreglement grosszügiger als die VSS-Norm, muss der Nachweis nach VSS-Norm herangezogen werden, um nachzuweisen, dass die erforderliche Anzahl Parkplätze reduziert werden kann.

    Kommunale Reglemente können im Excel-Tool berücksichtigt werden. Eine Manuelle Korrektur ist für die %-Reduktion unter Angaben zum Standort möglich.

  • Wie lange muss man nach der Fertigstellung des Bauvorhabens ein Monitoring- & Controlling-Prozess mindestens durchführen?
    Ein Monitoring & Controlling ist eine Daueraufgabe die gleich nach Fertigstellung erstmalig und anschliessend in einem im Mobilitätskonzept bzw. der Baubewilligung festgehaltenen Intervall durchgeführt werden muss. Dies gilt selbst dann, wenn nicht sämtliche Flächen und Nutzungen realisiert sind. Dies ist entsprechend zu dokumentieren.

Hilfsmittel zum Erstellen von Mobilitätskonzepten

Ihre Ansprechpersonen

Verkehrstechnische Fragen: 

Dienststelle Verkehr und Infrastruktur, Abteilung Mobilität
Danièle Müller, daniele.mueller@lu.ch

Fragen zu Baugesuchen oder Bebauungsplänen: 

Dienststelle Raum und Wirtschaft
rawi@lu.ch