Diese Schwelle dient als Richtwert, um bei grösseren Planungs- und Bauvorhaben die verkehrlichen Auswirkungen systematisch zu analysieren und Massnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität zu ergreifen. 
Die Festlegung solcher Schwellenwerte ermöglicht es den Gemeinden, die Mobilitätsentwicklung gezielt zu steuern und sicherzustellen, dass neue Bauprojekte im Einklang mit den lokalen Verkehrs- und Umweltzielen stehen.
Im Kanton Luzern, können Gemeinden Mobilitätskonzepte für grössere Bauvorhaben verlangen, insbesondere wenn diese erhebliche Verkehrserzeugung mit sich bringen. Der Begriff „erhebliche Verkehrserzeugung“ ist nicht durch eine feste Anzahl von Parkplätzen oder Fahrzeugbewegungen definiert. Stattdessen liegt es im Ermessen der Gemeinden, anhand ihrer lokalen Gegebenheiten und Planungsinstrumente zu beurteilen, ob ein Vorhaben eine erhebliche Verkehrserzeugung darstellt.
30 Fahrten entsprechen etwa dem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen von 50 Parkplätze pro Stunde, wenn die durchschnittliche Parkdauer etwa 1,5 bis 2 Stunden beträgt. Das ist typisch für Einkaufszentren, öffentliche Parkplätze etc.. Damit will der Kanton die Beurteilung vereinheitlichen.