Die Sicherstellung der Lebens- und Standortqualität ist eine Herausforderung, die sich den Gemeinden heute angesichts der zunehmenden Verkehrsbelastung vermehrt stellt.
Damit die Innenentwicklung gelingt und Mehrverkehr verhindert oder möglichst ressourcenschonend abgewickelt werden kann, braucht es bei der Planung von Bauvorhaben eine Abstimmung zwischen Siedlungs- und Verkehrsentwicklung.
Die Abstimmung von Siedlung und Verkehr ist in der Planungs- und Bauverordnung (PBV) in § 7 Absatz 2bis sowie § 55 Absatz 2l verankert. Die Verordnung ist ab dem 1. Juni 2025 in Kraft.